Sie haben die Möglichkeit der
ÖGES als ordentliches, außerordentliches bzw. (bei
Institutionen) als juristisches Mitglied beizutreten.
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen,
die in einem psychosozialen Beruf mit Essstörungen (Früherkennung,
Diagnose, Beratung und Therapie, Prävention und Gesundheitsförderung
bzgl. Essverhalten, Körper- und Selbstbild) befasst sind,
sowie juristische Personen werden. Die Mitglieder sind berechtigt,
an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen
des Vereins zu beanspruchen. Die Mitglieder sind verpflichtet,
die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern
und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck
des Vereins Abbruch erleiden könnte.
Zur Information: Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht bis spätestens Ende September des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird. Dies entbindet aber nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrages! Bitte beachten Sie, dass ab der zweiten Zahlungserinnerung € 5.- an Mahnkosten eingehoben werden (lt.
Beschluss der Generalversammlung 2004).
Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages führt nicht automatisch zur Eintragung in die ExpertInnenliste auf der ÖGES-Homepage. Dafür benötigen wir unbedingt die von Ihnen unterfertigte Einverständniserklärung; ohne diese dürfen wir Ihre Daten nicht veröffentlichen!
Bankverbindung der ÖGES:
Tiroler Sparkasse Bank AG
IBAN: AT21 2050 3013 0000 6085
BIC: SPIHAT22XXX
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